Nachrichten zum Thema Aktuelles

Gaza-Konflikt 2014 - eine Chronologie sowie Geschichte des Nah-Ost-Konflikts

Gaza-Konflikt 2014


Am 12. Juni 2014 wurden drei israelische Jugendliche beim Trampen im besetzten Westjordanland entführt. Einer konnte noch mit seinem Mobiltelefon einen Notruf zur Polizei absetzen, dann war ein Geräusch zu hören, das an Schüsse erinnert.

 

Israelische Behörden machten Mitglieder der Hamas für die Tat verantwortlich, die ihrerseits jede Verantwortung zurückwies. Hamas warf Israel vor, den Fall als Vorwand für weitere Militäraktionen gegen die Palästinenser zu missbrauchen.

 

Die Festnahme ihrer gesamten Führungsriege im Westjordanland und mehrerer erst kurz zuvor freigelassener Hamasmitglieder kommentierte ein Sprecher damit, „das Tor zur Hölle“ sei „aufgestoßen“. Als „Antwort auf dieses Vorgehen“ feuerten die Qassam-Brigaden und andere palästinensische Milizen zwischen Mitte Juni und Anfang Juli etwa 200 Raketen aus Gaza auf israelisches Gebiet ab.Am 30. Juni wurden die Leichen der Jugendlichen von der israelischen Armee nördlich von Hebron aufgefunden. Sie waren bereits kurz nach der Entführung getötet worden. In einem am 22. August 2014 veröffentlichten Interview mit Yahoo-News gab Hamas-Führer Chalid Maschal zu, dass die Ermordung der drei durch Mitglieder seiner Organisation erfolgte und rechtfertigte dies als legitime Widerstandshandlung, bestritt jedoch, dass die politische Führung von Hamas hinter der Tat stünde.

 

Am 2. Juli wurde ein palästinensischer Jugendlicher in Ostjerusalem verschleppt und brutal ermordet. Die Polizei ging von einem Hassverbrechen aus. Der israelische Geheimdienst verhaftete vier Tage später sechs junge jüdische Extremisten, die der Tat verdächtigt wurden. Drei der sechs Verdächtigen gestanden den Mord an dem Jugendlichen kurze Zeit später. Sie sollen auch andere Hassverbrechen gegen Palästinenser verübt haben. Von Seiten der israelischen Regierung wurde ihnen „Rassismus gegen Unschuldige“ vorgeworfen. Gegen sie wurde wenige Tage nach dem Geständnis von der israelischen Staatsanwaltschaft Mordanklage erhoben.

 

 

Asylrecht – Bedeutung, Ablauf etc. sowie Landeserstaufnahmeeinrichtung in Messstetten

Ablauf des Asylverfahrens in Deutschlands (schematisch)

Allgemeines

Während politisch Verfolgte über Artikel (Art.) 16a des Grundgesetzes (GG) ein grundgesetzlich zugesichertes Asylrecht in Anspruch nehmen können, bestehen für nicht politisch verfolgte Asylsuchende erhöhte Hürden bis zur Anerkennung als Flüchtling.

Diese bestehen z.B. darin, dass Ausländer aus der EU oder sog. sicheren Herkunftsländern sich nicht auf das Asylrecht nach Art. 16a Abs. 2 GG berufen können. Bei diesen sicheren Herkunftsländern wird vermutet, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet, solange der Asylbewerber diese Vermutung nicht entkräftet. Erst Ende September gab es in der BRD eine heftige Debatte darüber, ob oder ob nicht Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer einzustufen sind. Dies hätte eine Beschleunigung der Verfahrensdauern zur Folge, da entsprechende Anträge relativ einfach als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen werden könnten. Die Entscheidung fiel mit einem Ja des Bundestages sowie des Bundesrates hierzu.

Des Weiteren wird unter dem Begriff Asylrecht auch die Anerkennung nach der sog. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten (sog. subsidiärer Schutz) gefasst, welche das für die Asylanträge zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg im Regelfall ohne weiteren besonderen Antrag mit prüft.

Als politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16a GG gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wem durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine Religion, politische Überzeugung oder an andere, für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und in eine ausweglose Lage bringen. Kurzum wer durch ein Handeln eines Staates aufgrund seiner angeborenen, selbst unbeeinflussbaren Eigenschaften in einem die Menschenwürde verletzenden Maße diskriminiert wird.

Häufiger als eine Anerkennung als Asylsuchender im Sinne des Art. 16a GG erfolgt ein Zuspruch der Flüchtlingseigenschaft nach der GFK. Die Flüchtlingseigenschaft steht dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG in den aufenthaltsrechtlichen Folgewirkungen gleich. Auch im Übrigen (z. B. bezüglich Sozialleistungen, Teilhabe am Arbeitsmarkt, Ausstellung von Reisedokumenten) haben anerkannte Flüchtlinge gegenüber Asylberechtigten keine Nachteile.

Flüchtling nach der GFK ist hierbei, wer sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten neun Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie zumeist kaum Chancen auf einen Job, weil es "bevorrechtigte Arbeitnehmer" gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge. Nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge - ohne die oben beschriebenen Einschränkungen - arbeiten.

 

Martin Rosemann zum Mindestlohn

Gesagt - Getan - Gerecht: Der Mindestlohn kommt ohne Branchenausnahmen

 

Liebe Genossinnen und Genossen,

der Bundestag hat heute mit den Stimmen der großen Koalition das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie verabschiedet. Damit haben wir eine zentrale Forderung der SPD umgesetzt: Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 EUR. Der Mindestlohn gilt ohne Branchenausnahmen, Übergangsfristen erlauben ein Unterschreiten des Mindestlohns nur bis Ende 2016 und nur in Branchen, in denen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht. Spätestens zum 1. Januar 2017 verdienen dann alle Beschäftigten in Deutschland über 18 Jahre mindestens 8,50 EUR pro Stunde.

Alles in allem werden rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren - für viele ist das die größte Gehaltssteigerung ihres Lebens!

Der Mindestlohn ist sozial gerecht, weil niemand mit einer Vollzeitstelle gezwungen sein darf, zur Bestreitung seines Lebensunterhalts noch zum Amt zu gehen. Er ist aber auch wirtschaftlich vernünftig, entlastet die Sozialkassen und stärkt diejenigen Unternehmen im Wettbewerb, die schon heute faire Löhne zahlen. 

In der öffentlichen Diskussion ist gerade viel von den angeblichen Ausnahmen beim Mindestlohn zu hören. Lasst Euch den sozialdemokratischen Erfolg nicht kaputt reden, denn Fakt ist: Es gibt keine Branchenausnahmen! Für die viel zitierten Zeitungsausträger gilt lediglich eine Übergangsfrist, auch sie haben ab 2017 Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 ?. Auch Saisonarbeiter in der Landwirtschaft stellen keine Ausnahme dar, wir haben lediglich für die Dauer von vier Jahren die Möglichkeit einer kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung von 50 auf 70 Tage verlängert und die bislang sehr bürokratischen Abrechnungen von Kost und Logis vereinfacht.

Und wir machen Schluss mit der Generation Praktikum: Jede Praktikantin und jeder Praktikant mit Berufs- oder Studienabschluss hat künftig Anspruch auf den Mindestlohn, gleiches gilt für freiwillige Praktika mit einer Dauer von mehr als drei Monaten.

Von der Regelung, Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung von der Mindestlohnregelung auszunehmen, bin ich wie viele meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen nicht begeistert - das ist eine Kröte des Koalitionspartners, die wir schlucken mussten. Umso wichtiger ist die Klarstellung, dass die Regelung bereits 2017 auf ihre Wirkung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet wird. Zudem gilt sie nicht, falls ein Tarifvertrag bindend ist.

Zu guter Letzt bringt das Tarifpaket nicht nur den Mindestlohn, sondern auch eine echte Stärkung der Tarifautonomie, indem die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen durch Wegfall des 50-Prozent-Quorums vereinfacht und das die Branchenmindestlöhne regelnde Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen geöffnet wird.

Heute ist ein guter Tag für viele Beschäftigte, die Gewerkschaften und natürlich auch für die SPD!

Natürlich stehe ich für Eure Rückfragen und Anmerkungen gerne zur Verfügung. 

 

Herzliche Grüße

 

Euer Martin 

Kommentar des Vorsitzenden der Jusos Hechingen/Haigerloch, Christoph Ott zur Ukraine-Krise

Liebe Freundinnen und Freunde,

seit jeher war es unser Bestreben, ein Volk der guten Nachbarn zu sein, Im Innern und nach außen. Was sich gegenwärtig in der Ukraine, v.a. in deren Osten, abspielt, entzieht sich unserer Vorstellungskraft und unseres Verständnisses eines gegenseitigen Miteinanders. Wir - als Teil Jugend Deutschlands - sind die zweite in Frieden geborene Generation.

Aber wir müssen einsehen, dass nicht mehr 1980 ist. Wir befinden uns im Jahr 2014. Genausowenig wie es einen „bösen“ Russen gibt, gibt es einen „guten“ Russen. Gegenseitige Schuldzuweisungen, so begründet sie auch sein mögen, vermögen es nicht, den vorherrschenden Konflikt zu lösen. Sie führten bislang nur zu einer Isolierung einzelner Akteure und damit einhergehend einer Radikalisierung deren Handlungen.

Alle Akteure müssen sich an den Verhandlungstisch begeben. Auf diesem Verhandlungstisch darf aber nicht von Anfang an unser Colt liegen. Es bedarf keiner Wild-West-Rhetorik sondern eines glaubwürdigen Bestrebens, eine gegenseitige Lösung zu erarbeiten.

Demokratie braucht Demokraten. Das Ukrainische Volk hat ebensowenig Interesse an einer gewaltsamen Auseinandersetzung als an innerstaatlicher Unsicherheit.

Es bedarf einer umfassenden Legitimation der handelnden innerukrainischen Organe. Hierzu muss aber auch akzeptiert werden, dass die Ukrainer und Ukrainerinnen - und zwar nur diese selbst - die Verantwortung für sich und ihre Zukunft tragen.

Die Konflikte der vergangenen Jahre zeigen, dass Krieg als Außenpolitisches Mittel es nicht vermag, Konflikte langfristig zu lösen. Ein dahinschwelender Brand wird nämlich nur vermeintlich auf kurze Dauer erstickt, nur um nach entsprechender Zeit in viel größerem und gewaltsamerem Ausmaß wieder auszubrechen, wie wir aktuell im Irak anhand der ISIS/ISIL beobachten können.

Die außenpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten einer militärischen Intervention sind beschränkt und der aktuellen ukrainischen Situation unangemessen, schlicht unzureichend. Eine allseits anerkannte Lösung kann nur im Dialog und Einvernehmen aller Akteure gedeihen.


Nicht die Waffen sondern die Betroffenen haben zu sprechen.
Hierbei kann und darf die deutsche und europäische Rolle in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie der OSZE nur eine vermittelnde sein. Es bedarf einer Art Notar, der die Überwachung und Einhaltung gegenseitiger Abmachungen überwacht, gegenseitige Zugeständnisse zusammenführt und Vernetzung der Akteure in Form eines runden Tisches vorantreibt.

Dennoch sind begründete Verweise auf Brüche des Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sonstige Vergehen nicht unter den Tisch zu kehren. Um aber eine umfassende Aufklärung in einem rechtsstaatlichen Kontext zu ermöglichen, bedarf es erst der Wiederherstellung eines solchen Zustands. Hierbei muss die erste Priorität ein Waffenstillstand und dauerhafter Frieden sein, um weitere, langfristige Maßnahmen, voranzutreiben.




 

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