Jusos für Deeskalation im Ukraine-Konflikt

Veröffentlicht am 12.10.2014 in Allgemein

Christoph Ott bei der Einbringung des AntragsSeit Monaten hält die sogenannte Ukraine-Krise die Welt in Atem. Auch die Jusos Hechingen-Haigerloch wollten sich mit bloßen zusehen nicht zufrieden geben. Aus diesem Grund verfasste Christoph Ott in Zusammenarbeit mit Tim Herster aus Konstanz einen Leitantrag zur Rolle der deutschen Außenpolitik und Deeskalation in der Ukraine-Krise. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Bundesrepublik ihre Rolle als Vermittlungsinstanz weiter aufrecht erhalten muss und dass die Lösung des Konflikts nur eine politische und keine militärische sein kann. Des Weiteren werden konkrete Handlungsvarianten zum nationalen wie Internationalen Verständigung aufgezeigt. Diese umfassen u.a. von der OSZE als Mediator geleitete "runde Tische" sowie eine "Kommission zur Klärung schwieriger Fragen des Völkerrechts" bezüglich der Annektion der Krimhalbinsel. Vorbild zu Letzterem war die gleichnamige Kommission zwischen Polen und Russland zur Klärung der Geschehnisse während des zweiten Weltkriegs.                                                                                                              
                                                                                                                                   Christoph Ott bei der Einbringung des Antrags

Adressiert ist der Antrag, welcher auf dem Landesausschuss der Jusos Baden-Würrtemberg am 28.09.2014 in Böblingen mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, direkt an die SPD-Bundestagsfraktion. Diese wird aufgefordert Ihre Stellung in der gegenwärtigen großen Koalition dahingehend zu nutzen, eine friedliche Lösung des Ukraine-Konflikts zu fördern.
Über den großen Zuspruch zu ihrem Antrag waren die Jusos Zollernalb sehr erfreut. Christoph Ott meinte hierzu: "Für Europa ist 2014 ein besonderes Jahr. Unsere Generation wird daran gemessen werden, wie sie mit den Bedrohungen der Gegenwart umging und alles daran setzte, den Frieden zu sichern. Genauso wie frühere Generationen an ihren Erkenntnissen aus zwei Weltkriegen gemessen wurden."


Antragstext:
 

Verhalten und Deeskalation im Ukraine-Konflikt
 

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, dahingehend auf die Bundesregierung einzuwirken, dass sich die Bundesrepublik Deutschland jedweder Mitwirkung in einem Angriffsvorhaben bzw. Krieg in der Ukraine enthält. Hiervon sind auch mittelbare Beteiligungen in Form der Bereitstellung von Waffen(-systemen), Dual-Use-Gütern, militärischer Infrastruktur sowie militärischer Beratung erfasst. Von letzterem ist Art. 4 des Nordatlantikvertrags ausgenommen. Eine Beteiligung in Form von humanitärer Hilfe ist zu unterstützen, soweit sie von international anerkannten Trägern unternommen wird.

 

Die von Deutschland angestrengte Außenpolitik muss die Verhinderung der Radikalisierung der Akteure, den Schutz von Menschen(-leben) und die Herstellung und Sicherung einer Waffenruhe zum Ziel haben. Alle Maßnahmen, die zu einer weiteren Isolation und Radikalisierung der beteiligten staatlichen Akteure beitragen sind durch die Bundesregierung und die Organe der Europäischen Union zu unterlassen. Entsprechend ist mit diplomatischen Mitteln auf alle Parteien, auch Verbündete Staaten oder mit der Bundesrepublik Deutschland assoziierte Organisationen einzuwirken. Die Isolation der staatlicher Akteure führte bisher nur zu einer Verschlimmerung des Konflikts. Die notwendige Beachtung eskalationsorientierter nichtstaatlicher Akteure auch auf ukrainischer Seite fand hingegen zumindest öffentlich bisher nicht im gebotenen Maße statt.

 

Die Bundesrepublik hat ihre Funktion als zwischen-staatliche Vermittlungsinstanz aufrecht zu erhalten. Diese Funktion darf auf keinen Fall durch eine militärische Kooperation gleich welcher Art gefährdet werden. Die Verhinderung weiterer Gewalt und die Herstellung eines umfassenden und belastbaren Dialogs aller beteiligten Parteien muss das erste und oberste Ziel der deutschen und europäischen Außenpolitik zu sein. Die Erweiterung der wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland marginalisiert zunehmend die Stellung moderater Kräfte innerhalb des politischen Systems des Landes und stellt die Grundlage für den wachsenden Einfluss der Vertreter von Militär und Geheimdienst dar. Für die Erreichung der oben genannten Ziele sind derartige Sanktionen daher als ausgesprochen kontraproduktiv abzulehnen.

 

Die Europäische Union darf sich Angeboten der Russischen Föderation nicht prinzipiell verweigern, jedoch muss hierfür die konsequente und kompromisslose Kontrolle der russisch-ukrainischen Grenze in Kooperation mit internationalen Beobachtern eine notwendige Bedingung hierfür darstellen, auch wenn dies die Ausweitung des aktuellen OSZE-Mandats und eine Aufstockung der materiellen Mittel der Organisation erfordert.

 

Eine Waffenruhe und die geordnete Entmilitarisierung der nichtstaatlicher Akteure ist dazu unerlässlich. Hierbei hat die Europäische Union ihre Unterstützung an die Bedingung zu knüpfen, dass die ukrainische Regierung den Anspruch hat für die Sicherheit aller Ukrainerinnen und Ukrainer gleichermaßen verantwortlich zu sein und politische Probleme gewaltfrei mit politischen Mitteln zu lösen.

 

Der Verfall des staatlichen Gewaltmonopols durch Machtkämpfe der Funktionseliten innerhalb des Staatsgebiets der Ukraine, sowie das immer offensichtlichere Eingreifen Russlands in den Konflikt, hat diese Perspektive jedoch trotz der Bemühungen des Staatspräsidenten Poroschenko immer wieder verhindert.

 

Während auf (pro-)russischer Seite bereits eine Sanktionierung erfolgte, blieben Sanktionen gegen inner-ukrainische Akteure – insbesondere solche, die paramilitärische Aktivitäten innerhalb der Ukraine unterstützen bzw. durchführen sowie massiven Druck auf den ukrainischen Staatspräsidenten Poroschenko zur weitergehenden Radikalisierung ausüben– bisher aus. Hierunter fallen unter anderem: Ihor Kolomojskyj; Oleh Lyashko, Dmytro Jarosch sowie Semen Sementschenko. Auch die gezielte wirtschaftliche Sanktionierung dieser und anderer Akteure, die aktiv eine weitere Verschärfung des Konflikts betreiben, muss eine reale Option sein.

 

Das vom ukrainischen Parlament verabschiedete Gesetz 1644-VII gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppierungen ist von Seiten der EU unter der Bedingung zu unterstützen, dass die ukrainische Staatsanwaltschaft Untersuchungen um die Beteiligung privater Akteure an der Finanzierung von Konfliktparteien mit Beteiligung einer internationalen Organisation wie Interpol durchführt. Unternehmen und Personen, welche nach einem gegebenen Zeitpunkt nachweislich gegen ukrainisches Recht in dieser Hinsicht verstoßen, müssen entsprechend mit einer Sanktionierung durch Organe der Europäischen Union zu rechnen haben. Eine Entscheidung darüber obliegt der Einschätzung des entsprechenden international anerkannten Mediators.

 

Die Unterstützung der ukrainischen Regierung seitens der Bundesrepublik Deutschland bei der Wiederherstellung der staatlichen Ordnung hat sich auf Polizei und Justiz zu beschränken. Bemühungen ziviler Organisationen allen Teilen des Landes eine politische Partizipation zu ermöglichen sind zur Schaffung eines stabilen Staatswesens essenziell und damit uneingeschränkt zu unterstützen.

 

Es liegt nicht an externen Akteuren, die Innenpolitik eines Landes zu bestimmen, sollte die ukrainische Regierung jedoch Kompetenzen an die Regionen abtreten wollen, ist dies gerade im Bereich Polizei und Justiz mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklungen uns dies für die langfristige Befriedung der östlichen Regionen unerlässlich. Die Beibehaltung der gegenwärtigen Strukturen unter Anwendung starker Repression kann keine von der Europäischen Union unterstützte Perspektive darstellen.

 

Mit der Entsendung Igor Girkins (Strelkov) leistete die russische Regierung einen nicht zu leugnenden Beitrag zur Eskalation des Konflikts, der durch die fortlaufende logistische Unterstützung und seit kurzem auch durch die Entsendung von kämpfenden Verbänden in die Ostukraine noch weiter verschärft wurde. Dies kann aus europäischer Sicht nicht geduldet werden.

 

Die Bedeutung der Ukraine für Russland und die Dynamik der inner-ukrainischen Eliten wurde bisher offensichtlich deutlich unterschätzt. Eine Einigung der externen Akteure ist nur im kritischen Dialog möglich. Dieser erfordert zwingend eine Evaluierung der langfristigen Interessen aller Seiten.

 

Ziel der Europäischen Union muss sein, Vertrauen wiederherzustellen, sowie im Dialog mit der Ukraine und Russland wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen für einen Interessenausgleich aller Beteiligten zu schaffen.

 

Verweigerung des Dialogs, gegenseitiges Unverständnis und Militarismus waren bisher Triebkräfte der Eskalation zum Leidwesen der ukrainischen Bevölkerung. Nur die glaubwürdige Aussicht auf eine bessere Zukunft vermag es jedoch den Frieden und die Freiheit der Menschen in der Ukraine und darüber hinaus dauerhaft zu sichern.

 

Dies bedarf einer seriösen Außenpolitik, die klare Forderungen aufstellt und Angebote formuliert.
Die Europäischen Union muss es sich zudem darauf hinzuarbeiten, die Souveränität der Ukraine wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern. Die Bundesrepublik Deutschland hat innerhalb der EU und anderer intergouvermentaler Organisationen darauf hinzuwirken, dass bis zu einer Entspannung der inner-ukrainischen Verhältnisse und zweifelsfreien der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme der Ukraine ausgesetzt wird.

 

Eine solche Perspektive kann für die Ukraine und ihre Bevölkerung beispielsweise durch eine engere Einbindung des Landes in bestehende internationale Forschungsprojekte wie ITER geschehen. Mehrinvestitionen sind in diesen Bereichen langfristig zielführender angelegt, als beispielsweise in erweiterter militärischer Kooperation, da diese einzig das Vertrauen der derzeitigen Konfliktparteien ineinander weiter schmälert, ohne einen produktiven Mehrwert bereit zu stellen. Gelder für derartige Projekte, wenn sie in Teilen dem Anforderungsprofil der ukrainischen Wirtschaft technisch entsprechen können, ließen sich aufstocken um Einzelbereiche solcher Projekte dort anzusiedeln. Die Überwindung militärischer Konfrontation durch gleichberechtigte wirtschaftliche Kooperation als Kern der europäischen Idee, muss im Zentrum einer mittel- und langfristigen osteuropäischen Außenpolitik der Europäischen Union stehen.

 

Es obliegt einem souveränem Staat Ukraine darüber zu entscheiden, welche Zugehörigkeiten in intergouvermentalen Organisationen gewünscht sind und hierzu einen Beitritt bei der jeweiligen Organisation zu beantragen. Diese entscheidet daraufhin über die Aufnahme der Ukraine. Die Entscheidung hierüber sollte jedoch von Vernunftsgründen geleitet sein. Eine überhastete, rein symbolische Entscheidung lehnen wir ab.

 

Hierzu bedarf es in jedem Fall eines Abzugs aller russischen Truppen, der Sanktionierung aller paramilitärischen Verbände, welche nicht bereit sind den Abzug mit zu tragen, sowie die konsequente und kompromisslose Kontrolle der russisch-ukrainischen Grenze in Kooperation mit internationalen Beobachtern durch die russische Föderation, auch wenn dies die Ausweitung des aktuellen OSZE-Mandats und eine Aufstockung der materiellen Mittel der Organisation erfordert.

 

Die aktuellen wirtschaftlichen Sanktionen von Seiten der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union gegen die Russische Föderation sind ohne ein Entgegenkommen ebendieser nicht zu lockern. Eine weitere Verschärfung lehnen wir allerdings ab, da eine zielgerichtete, deeskalative Wirkung bisher ausgeblieben ist. In Russland führte die Sanktionspolitik gar zu gefährlichen Radikalisierungseffekten, die im Bezug auf die Interessen der Europäischen Union nicht gewünscht sein können.

 

Im Zentrum der europäischer Außenpolitik muss der Erhalt der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Ukrainerinnen und Ukrainer in allen Teilen des Landes als entscheidender Bestandteil des sozialen Friedens und der Einheit der Ukraine stehen. Im tiefsten Kern der europäischen Idee war wirtschaftliches Wachstum stets Mittel Frieden und Stabilität in Europa zu erreichen und zu sichern. Die Europäische Union muss diesem Anspruch wieder konsequent gerecht werden, das heißt Stabilität und Frieden den Vorrang vor absoluten wirtschaftlichen Forderungen zu geben.

 

Die Ukraine ist nicht als Grenz- sondern als Brückenland zu verstehen. Deutsche und europäische Außenpolitik haben auf Rahmenbedingungen hinzuarbeiten, unter denen es für die Ukraine als souveräner Staat vereinbar ist, mit beiden Verbünden, sowohl der EU als auch Russland in wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu stehen. Die konkrete Umsetzung des mittlerweile vereinbarten Assoziierungs-abkommens ist so zu wählen, dass eine ausgewogene Kooperation der Ukraine mit beiden Parteien nicht ausgeschlossen wird. Ein solches Vorgehen ermöglicht die Abstimmung zwischen externen Akteuren zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Landes.

 

Langfristig ist darauf hinzuwirken, zur Klärung komplexer Fragen der Ukrainisch-Russischen Beziehung eine „Kommission zur Klärung schwieriger Fragen“ nach Polnisch-Russischem Vorbild einzurichten.

 

Weiterhin gilt es für die EU und die Bundesrepublik Deutschland diplomatisch darauf hinzuarbeiten, dass Völkerrecht zum absolut verbindlichen Maßstab aller internationalen Akteure wird. Vor allem die konsequente Stärkung ziviler Organisationen, die Austausch und internationale Zusammenarbeit fördern erscheint uns hierfür ein geeignetes Mittel.

 

Die Völkerrechtswidrigkeit des Anschlusses der Krim-Halbinsel an Russland steht für uns außen Frage. Wir verurteilen dieses Vorgehen.

 

Das Referendum vom 16. März 2014 ist unserer Meinung nach nicht bindend. Für eine dauerhafte Normalisierung der russisch-ukrainischen Beziehungen ist die Klärung dieser Frage jedoch unerlässlich. Hierzu sind Verhandlungen über eine Lösung für den territorialen Status der Krim von Nöten. Bis zu einer Übereinkunft beider Staaten ist die Krim nach unserem Völkerrechtsverständnis nach wie vor Teil der Ukraine. Wir halten wie Institutionen wie die Vereinten Nationen, die OSZE und den Europarat unter Einbeziehung der o. g. Kommission für die richtigen Foren um solche bilateralen Verhandlungen zu führen und vermittelnd zu unterstützen.

 

Wir stehen jedoch hinter den Grundsätzen des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Sollte eine Mehrheit der Bevölkerung der Krim in einem freien und fairen Referendum unter intensiver internationaler Beobachtung erneut für einen Beitritt zur russischen Föderation votieren, so akzeptieren wir dies als den Willen des Volkes.

 

Christoph Ott                                                                                                Tim Herster

Jusos Zollernalb                                                                                           Jusos Konstanz

 

 

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