Martin Rosemann zum Mindestlohn

Veröffentlicht am 06.07.2014 in Aktuelles

Gesagt - Getan - Gerecht: Der Mindestlohn kommt ohne Branchenausnahmen

 

Liebe Genossinnen und Genossen,

der Bundestag hat heute mit den Stimmen der großen Koalition das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie verabschiedet. Damit haben wir eine zentrale Forderung der SPD umgesetzt: Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 EUR. Der Mindestlohn gilt ohne Branchenausnahmen, Übergangsfristen erlauben ein Unterschreiten des Mindestlohns nur bis Ende 2016 und nur in Branchen, in denen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht. Spätestens zum 1. Januar 2017 verdienen dann alle Beschäftigten in Deutschland über 18 Jahre mindestens 8,50 EUR pro Stunde.

Alles in allem werden rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren - für viele ist das die größte Gehaltssteigerung ihres Lebens!

Der Mindestlohn ist sozial gerecht, weil niemand mit einer Vollzeitstelle gezwungen sein darf, zur Bestreitung seines Lebensunterhalts noch zum Amt zu gehen. Er ist aber auch wirtschaftlich vernünftig, entlastet die Sozialkassen und stärkt diejenigen Unternehmen im Wettbewerb, die schon heute faire Löhne zahlen. 

In der öffentlichen Diskussion ist gerade viel von den angeblichen Ausnahmen beim Mindestlohn zu hören. Lasst Euch den sozialdemokratischen Erfolg nicht kaputt reden, denn Fakt ist: Es gibt keine Branchenausnahmen! Für die viel zitierten Zeitungsausträger gilt lediglich eine Übergangsfrist, auch sie haben ab 2017 Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 ?. Auch Saisonarbeiter in der Landwirtschaft stellen keine Ausnahme dar, wir haben lediglich für die Dauer von vier Jahren die Möglichkeit einer kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung von 50 auf 70 Tage verlängert und die bislang sehr bürokratischen Abrechnungen von Kost und Logis vereinfacht.

Und wir machen Schluss mit der Generation Praktikum: Jede Praktikantin und jeder Praktikant mit Berufs- oder Studienabschluss hat künftig Anspruch auf den Mindestlohn, gleiches gilt für freiwillige Praktika mit einer Dauer von mehr als drei Monaten.

Von der Regelung, Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung von der Mindestlohnregelung auszunehmen, bin ich wie viele meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen nicht begeistert - das ist eine Kröte des Koalitionspartners, die wir schlucken mussten. Umso wichtiger ist die Klarstellung, dass die Regelung bereits 2017 auf ihre Wirkung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet wird. Zudem gilt sie nicht, falls ein Tarifvertrag bindend ist.

Zu guter Letzt bringt das Tarifpaket nicht nur den Mindestlohn, sondern auch eine echte Stärkung der Tarifautonomie, indem die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen durch Wegfall des 50-Prozent-Quorums vereinfacht und das die Branchenmindestlöhne regelnde Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen geöffnet wird.

Heute ist ein guter Tag für viele Beschäftigte, die Gewerkschaften und natürlich auch für die SPD!

Natürlich stehe ich für Eure Rückfragen und Anmerkungen gerne zur Verfügung. 

 

Herzliche Grüße

 

Euer Martin 

 

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